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Einführung der Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bikes ab dem
1.April 2022
Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bike-Lenkerinnen und -Lenker das Licht auch tagsüber einschalten. Aufgrund der Bestimmungen zum Tagfahrlicht genügt es, wenn das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet ist. Um besser gesehen zu werden, empfiehlt das Bundesamt für Strassen ASTRA aber, immer Vorder- und Rücklicht
einzuschalten.
Das Nachrüsten der Beleuchtung betrifft meist sportive E-Mountainbikes und E-Rennräder.
Beim Tagfahrlicht werden Aufsteck-Akkuleuchten akzeptiert, die sich (als Diebstahlschutz und zum Nachladen) entfernen lassen.
Für Fahrer, die eine fest installierte Lichtanlage bevorzugen, können diese installieren lassen.
Das Licht darf nicht blinken und blenden und sollte auf mind. 100 Meter sichtbar sein.
Die Beleuchtung muss immer eingeschaltet sein, sobald das Fahrzeug bewegt wird, auf und abseits der Strassen.
Montag |
Geschlossen |
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Dienstag - FreitagDonnerstag |
09.00 - 12.00 UhrGeschlossen
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13.30 - 18.30 Uhr13.30-18.30 Uhr |
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Samstag |
09.00 - 16.00 Uhr |
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durchgehend |
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